1. Gegenstand
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Mandatfeed, einer Anwendung der IT Hub GmbH für die Verwaltung von Adressen, Mandaten und Suchprofilen im Immobiliengeschäft. Sie gelten zwischen der IT Hub GmbH und dem Maklerbüro, das Mandatfeed einsetzt - nicht gegenüber einzelnen Mitarbeitenden.
2. Zustandekommen
Der Vertrag kommt auf einem von zwei Wegen zustande. Entweder durch einen Einzelvertrag mit der IT Hub GmbH, mit dem ein Mandant freigeschaltet wird; wo dieser von diesen Bedingungen abweicht, geht er vor. Oder durch Selbstregistrierung auf mandatfeed.ch: Der Vertrag entsteht, sobald die Mailadresse bestätigt ist und das Formular mit Firma, Adresse, Passwort und der Annahme dieser Bedingungen abgeschickt wurde - nicht schon mit dem Eintragen der Mailadresse. Wer registriert, versichert, für die Firma handeln zu dürfen, und wird deren erste Administratorin oder erster Administrator.
3. Testphase
Eine selbst registrierte Firma beginnt mit einer Testphase von 60 Tagen, unentgeltlich, mit allen Funktionen und ohne Begrenzung der Benutzer. Es werden keine Zahlungsdaten erhoben. Nichts geht von selbst in ein entgeltliches Verhältnis über. Läuft die Testphase ab, ohne dass die Firma Ja gesagt hat, wird sie lesend: Ansehen und Exportieren bleiben möglich, Erfassen und Ändern nicht. Die Daten bleiben ab dem Ende der Testphase 60 Tage gespeichert; 30 Tage vor der Löschung wird die Firma per Mail gewarnt. Die IT Hub GmbH kann die Testphase auf Anfrage verlängern. Das entgeltliche Verhältnis entsteht, indem eine Administratorin oder ein Administrator der Firma in der Anwendung unter Verwaltung → Firma mit «Weiter mit Mandatfeed» bestätigt, dass die Firma Mandatfeed weiter nutzen will, und dabei diese Bedingungen annimmt - nicht durch Zeitablauf, nicht durch Schweigen. Es beginnt am Tag nach der Testphase oder, wenn diese vorbei ist, am Tag der Bestätigung. Ein Einzelvertrag (Abschnitt 2) geht vor.
4. Nutzungsrecht
Das Maklerbüro erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, Mandatfeed für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Nicht gestattet sind: Weitergabe an Dritte, Untervermietung, Zurückentwicklung sowie der Betrieb einer eigenen Kopie.
5. Konten und Passwörter
Jede Person erhält ein eigenes Konto. Geteilte Konten sind nicht zulässig - sie machen unmöglich, was diese Anwendung an vielen Stellen zusichert: nachzuvollziehen, wer etwas getan hat. Das Maklerbüro verwaltet die Konten seiner Mitarbeitenden selbst und sperrt sie beim Austritt. Passwörter sind geheim zu halten; ein Verdacht auf Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
6. Wem die Daten gehören
Die erfassten Daten gehören dem Maklerbüro. Die IT Hub GmbH erwirbt daran keine Rechte, verwendet sie nicht für eigene Zwecke und gibt sie nicht weiter. Sie bearbeitet sie ausschliesslich, um die Anwendung bereitzustellen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
7. Verfügbarkeit
Die IT Hub GmbH betreibt Mandatfeed mit der Sorgfalt eines Fachbetriebs, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten ausgeführt und angekündigt, sofern sie den Betrieb spürbar unterbrechen.
8. Unterstützung
Meldungen zu Fehlern und Fragen zur Bedienung nimmt die IT Hub GmbH über die in der Anwendung eingebaute Meldefunktion und über die Adresse am Ende dieser Seite entgegen. Umfang und Fristen richten sich nach dem Einzelvertrag.
9. Entgelt
Das Entgelt richtet sich nach der Zahl der Benutzerkonten der Firma und wird pro Firma und Monat in Rechnung gestellt. Der Preis pro Benutzer und Monat steht auf der Seite Preise - diese Bedingungen nennen bewusst keinen Betrag: zwei Orte für denselben Preis wären zwei Wahrheiten. Preisänderungen werden wie Änderungen dieser Bedingungen angekündigt (Abschnitt 12). Bei einem Einzelvertrag gilt, was darin steht.
10. Haftung
Die IT Hub GmbH haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn und für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt. Das Maklerbüro bleibt für die Richtigkeit seiner Daten und für eine eigene Sicherung wichtiger Auswertungen selbst verantwortlich.
11. Ende des Vertrags
Das entgeltliche Verhältnis ist von beiden Seiten kündbar, ohne Angabe von Gründen: die Firma in der Anwendung unter Verwaltung → Firma mit «Kündigen», die IT Hub GmbH per Mail an die Firma. Die Kündigung wird wirksam auf das Ende des Kalendermonats, der mindestens 30 Tage nach der Kündigung liegt; bis dahin läuft alles weiter, und bis dahin lässt sie sich in der Anwendung zurücknehmen. Ihre Daten bekommt die Firma jederzeit selbst: unter Verwaltung → Firma erstellt sie einen Gesamtexport - alle Tabellen als CSV und alle Dateien in einem Archiv -, auch nach dem Vertragsende und nach dem Ablauf einer Testphase, solange die Daten gespeichert sind; bei einem sehr grossen Bestand übergibt die IT Hub GmbH das Archiv auf Verlangen auf einem Datenträger. Gelöscht wird 60 Tage nach dem Ende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; die Firma wird 30 Tage vorher per Mail gewarnt.
12. Änderungen
Die IT Hub GmbH kann diese Bedingungen ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Widerspricht das Maklerbüro nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; widerspricht es, kann jede Partei auf diesen Zeitpunkt kündigen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der IT Hub GmbH, Zürich.
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